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Ihr Ding: Azubiticket.

Die netzweite Azubi-Jahreskarte – für alle Azubis im ganzen DING-Gebiet.

NUR NOCH EIN DING FÜR DAS GANZE DING: MIT DEM AZUBITICKET.

Das spezielle Angebot für Azubis mit dem 2-Wege-Problem.

Das netzweite Azubiticket – für alle Azubis im ganzen DING-Gebiet. Dabei kümmert sich das Ticket nicht um irgendwelche Fahrplan-Waben, sondern bringt Sie überall dort hin, wo Sie wollen: in die Berufsschule und den Job gleichermaßen.

Was ist denn jetzt das Azubiticket?

Endlich ein spezielles Angebot für Azubis! Endlich eine Lösung für Ihr 2-Wege-Problem: Arbeitsplatz hier, Berufsschule da. Und endlich eine Antwort auf die Frage, welches Ticket dafür wohl das beste wäre …

Ganz schön ausgefeilt dieses Azubiticket!

Das Ticket gilt ein ganzes Jahr lang und wird automatisch um ein Jahr (bzw. bis zum Ende der Ausbildung) verlängert – es sei denn, Sie kündigen rechtzeitig. Und nur Sie können mit diesem Ticket fahren. Führen Sie immer einen Ausweis mit Lichtbild mit, z.B. einen Personalausweis oder die AzubiCard der IHK.

→ persönliche Jahreskarte
→ wird automatisch verlängert
→ kommt bequem per Post

Das Azubiticket kümmert sich nicht um DING-Waben.

Ein Ticket nach Maß extra für Sie.

Na gut, und was hab ich davon?

Das Azubiticket gilt im DING-Gebiet einschließlich der DING-Waben im Bereich der benachbarten Verkehrsverbünde, also nicht nur in Ulm und den Kreisen Alb-Donau, Biberach, Neu-Ulm, sondern auch bis Geislingen, Münsingen, Aulendorf und Heidenheim. Mit nur einem Fahrschein bewegen Sie sich jetzt einfach, günstig und bequem zum Ausbildungsbetrieb und zur Schule – aber auch in der Freizeit, denn Ihr Azubiticket gilt rund um die Uhr.

→ gilt für das ganze DING-Gebiet
→ gilt sogar für Teile der Nachbarverkehrsverbünde
→ gilt rund um die Uhr

Und wer kann das kaufen?

Das Azubiticket ist ein Angebot für Auszubildende in dualer Ausbildung. Ihre Ausbildung hat also einen praktischen und einen schulischen Anteil, außerdem liegt ein Ausbildungsvertrag vor. Alle, die eine Ausbildung ohne oder nur geringem praktischen Anteil durchlaufen oder an einer Dualen Hochschule studieren, können nicht mit dem Azubiticket fahren.

Warum ist das so? Das Azubiticket soll eine Lösung für alle sein, die sich während der Ausbildung auf zwei unterschiedliche Wege machen müssen: Zum Arbeitsplatz und zur Berufsschule. Alle, die nur zur Schule müssen, fahren weiter gut mit der Schülermonatskarte.

Hammer-Preise für alle Azubis!

Okay, aber was kostet es?

Infos zum aktuellen Betrag für das Azubiticket finden Sie hier. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Sie können auch Ihren Chef fragen, ob er Ihnen einen Zuschuss bezahlt – viele Firmen machen das beim Jobticket so.

Und wo kann ich das Ticket kaufen?

Das Azubiticket wird im Internet unter www.ding.eu bestellt. Sehen Sie nach unter „Fahrscheine kaufen > Azubiticket“. Bestellen können Sie Ihr Ticket bis zum 15. des Vormonats (also z.B. bis 15.8. für Gültigkeitsbeginn 1.9.). Bei der Bestellung laden Sie Ihren Ausbildungsvertrag hoch. Die DB ZugBus RAB bearbeitet Ihre Bestellung, sendet Ihnen das Azubiticket zu und zieht das Geld von Ihrem Konto ein.

→ ganz bequem im Internet bestellen
→ lohnt sich auf jeden Fall
→ bargeldlos bezahlen – wird einfach abgebucht

Auch noch wichtig:

Was, wenn ich mal krank bin?

Sind Sie länger als 15 Tage krank und reiseunfähig, werden gegen Vorlage eines Attests pro Tag 1/30 des Monatsbetrags erstattet.

Ich möchte nach Ablauf der ersten 12 Monate kündigen, was muss ich beachten?

Sie müssen sich bis zum 15. des Vormonats bei der Ausgabestelle melden und dann bis zum 5. Tag nach Ablauf des letzten genutzten Monats Ihr Ticket zurück geben; am besten senden Sie es per Einschreiben an die Ausgabestelle.

Und wenn ich vor Ablauf der ersten 12 Monate kündige?

Der günstige Preis für das netzweit gültige Azubiticket gilt nur, wenn Sie mindestens 12 Monate damit gefahren sind. Kündigen Sie vorher, wird Ihnen für jeden genutzten Monat die Differenz zwischen dem Preis Azubiticket und dem Preis Schülermonatskarte (4 Waben) in Rechnung gestellt. Doch es gelten Ausnahmen, z.B. Ende der Ausbildung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Umzug, Mutterschaft oder Erziehungsurlaub: In diesen Fällen entfällt die Nachberechnung.