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Zum 01.03.2023 wird das landesweite Jugendticket voraussichtlich seine Premiere feiern. Das haben das Verkehrsministerium, Land- und Stadtkreise sowie die Verkehrsverbünde beschlossen. 70 % der Kosten wird das Land Baden-Württemberg übernehmen.
Gültig ist das Ticket für Jugendliche mit Wohnort in Baden-Württemberg bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Ab dem 21. Geburtstag beginnt das 22. Lebensjahr, dann gilt das Ticket für Sie nur noch, wenn Sie Schüler/in, Studierende, Azubi oder Freiwillligendienstleistende sind. Bis zur Vollendung Ihres 27. Lebensjahres können Sie das Jugendticket im ÖPNV nutzen.
Ob das Ticket auch im bayerischen Teil von DING gelten soll, war zu Redaktionsschluss noch nicht abschließend diskutiert und beschlossen. Auf www.ding.eu finden Sie aktualisierte Informationen dazu.