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Ende Dezember 2023 wurde aus dem bisherigen Mischverbund ein Aufgabenträgerverbund.
In diesem Konstrukt setzen die öffentlichen Gesellschafter die Rahmenbedingungen für den ÖPNV, während die Verkehrsunternehmen sie operativ auf Schiene und Straße umsetzen und ihre Expertise in den Unternehmensbeirat einbringen.
Als neue Gesellschafter kommen die Stadt Neu-Ulm und das Land Baden-Württemberg hinzu. Für die Kunden ändert sich durch diese Reform nichts, Neuerungen und Veränderungen können jedoch auf kürzeren Wegen umgesetzt werden.