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Bahnprojekt Ulm-Augsburg.

Der Bund ist laut Grundgesetz zuständig für den Bau und die Erhaltung von Bundesverkehrswegen. Deshalb listet und priorisiert der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 zukünftige Bauvorhaben. Zusammen mit dem Deutschlandtakt, der auf den BVWP aufbaut, wird so ein integraler Taktfahrplan ermöglicht. Dieser erlaubt Vorgaben und Anforderungen für optimale Verbindungen im Nah-, Fern- und Güterverkehr.

Die Neubaustrecke zwischen Ulm und Augsburg wird im BVWP mit oberster Priorität geführt. Das Ziel ist es, eine schnellere Verbindung zwischen Ulm und Augsburg zu schaffen. Die Fahrtzeit im Fernverkehr verkürzt sich so von 40 auf 26 Minuten.

Zurzeit entwirft das Projektteam mögliche Grobtrassierungen, die den Anforderungen des Deutschlandtakts entsprechen. Im Anschluss müssen diese von der Regierung Schwabens geprüft werden.

Weitere Informationen über das Projekt gibt es unter ulm-augsburg.de