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Gute Nachrichten für Fahrgäste im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm:
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es das neue Kurzstreckenticket. Damit kann man in allen Straßenbahnen und Bussen ab der Einstiegshaltestelle bis zu vier Haltestellen weiterfahren.
Rund- und Rückfahrten sind ausgeschlossen, aber Umstiege und Fahrtunterbrechungen im ÖPNV sind erlaubt. Auch der innerstädtische Schienenverkehr ist mit dabei: Hier können Fahrgäste ab Einstieg plus eine Haltestelle weiterfahren.
Die Einführung des Kurzstreckentickets wird von den Städten Ulm und Neu-Ulm finanziell unterstützt. Die Mindereinnahmen durch das vergünstigte Ticket werden durch eine Tarifauffüllung ausgeglichen, wobei Ulm 80 Prozent und Neu-Ulm 20 Prozent der Kosten trägt. Aktuell läuft der Genehmigungsprozess beim Regierungspräsidium Tübingen.